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Ferienwohnung Schacht
Stornogebühren
4. Rücktritt des Gastes
4.1.
Im
Falle
des
Rücktritts
bleibt
der
Anspruch
des
BHB
auf
Bezahlung
des
vereinbarten
Aufenthaltspreises
einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2.
Der
BHB
hat
sich
im
Rahmen
seines
gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs,
ohne
Verpflichtung
zu
besonderen
Anstrengungen
und
unter
Berücksichtigung
des
besonderen
Charakters
einer
Unterkunft
um
eine
anderweitige
Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3.
Der
BHB
hat
sich
eine
anderweitige
Belegung
und,
soweit
diese
nicht
möglich
ist,
ersparte
Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
4.4.
Nach
den
von
der
Rechtsprechung
anerkannten
Prozentsätzen
für
die
Bemessung
ersparter
Aufwendungen,
hat
der
Gast,
bzw.
der
Auftraggeber
an
den
BHB
die
folgende
Beträge
zu
bezahlen,
jeweils
bezogen
auf
den
gesamten
Preis
der
Unterkunftsleistungen
(einschließlich
aller
Nebenkosten),
jedoch
ohne
Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Stornogebühren:
•
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
•
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
•
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
•
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
•
danach 100% des Reisepreises
4.5.
Dem
Gast
bleibt
es
ausdrücklich
vorbehalten,
dem
BHB
nachzuweisen,
dass
seine
ersparten
Aufwendungen
wesentlich
höher
sind,
als
die
vorstehend
berücksichtigten
Abzüge,
bzw.
dass
eine
anderweitige
Verwendung
der
Unterkunftsleistungen
stattgefunden
hat.
Im
Falle
eines
solchen
Nachweises
ist
der
Gast
nur verpflichtet den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7.
Bei
Buchungen
über
Buchungssysteme
ist
die
Rücktrittserklärung
aus
buchungstechnischen
Gründen
ausschließlich
an
die
Vermittlungsstelle,
nicht
an
den
Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.